kaufmännische Orderpapiere

kaufmännische Orderpapiere
die in § 363 HGB aufgezählten gewillkürten  Orderpapiere, nämlich:  Kaufmännische Anweisung (§ 363 I HGB),  kaufmännischer Verpflichtungsschein,  Konnossement (§§ 642 ff. HGB), Ladeschein (§ 444 HGB) und Transportversicherungspolice (§ 784 HGB).
- Für die Form des  Indossaments, die Legitimation des Besitzers, ihre Prüfung und die Verpflichtung des Besitzers zur Herausgabe gelten die Art. 13, 14, 16 und 40 III WG entsprechend.
- Konnossement, Lagerschein und Ladeschein sind außerdem Traditionspapiere.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Orderpapiere — sind Wertpapiere, die zwar auch, wie die Rektapapiere (s. d.), den Namen eines bestimmten Gläubigers, außerdem aber die Orderklausel enthalten, an Order (s. d.) lauten, z. B. »an N. N. oder an Order«, »an die Order des N. N.«, »an N. N. oder… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Orderpapiere — Ọrderpapiere,   Wertpapiere, die zwar eine bestimmte, namentlich bezeichnete Person als berechtigt benennen, aber durch Indossament an eine andere Person übertragen werden können (indossable Papiere). Durch Indossament und Übereignung des… …   Universal-Lexikon

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  • Ausgabepreis — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… …   Deutsch Wikipedia

  • Wertpapiere — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… …   Deutsch Wikipedia

  • Wertpapieren — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… …   Deutsch Wikipedia

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