kaufmännische Orderpapiere
- kaufmännische Orderpapiere
die in § 363 HGB aufgezählten gewillkürten ⇡ Orderpapiere, nämlich: ⇡ Kaufmännische Anweisung (§ 363 I HGB), ⇡ kaufmännischer Verpflichtungsschein, ⇡ Konnossement (§§ 642 ff. HGB), Ladeschein (§ 444 HGB) und Transportversicherungspolice (§ 784 HGB).
- Für die Form des ⇡ Indossaments, die Legitimation des Besitzers, ihre Prüfung und die Verpflichtung des Besitzers zur Herausgabe gelten die Art. 13, 14, 16 und 40 III WG entsprechend.
- Konnossement, Lagerschein und Ladeschein sind außerdem ⇡ Traditionspapiere.
Lexikon der Economics.
2013.
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